Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Training

 

Mit der Inanspruchnahme von Trainingsleistungen bei DörpenDogs GbR, im folgenden DörpenDogs genannt, stimmen Sie den AGB zu.

 

1. Der/Die Hundehalter/-in versichert, dass sein/ihr Hund geimpft, behördlich angemeldet und haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat der/die  Hundehalter/in Impfpass, Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen.

 

2. Der/Die Hundehalter/-in verpflichtet sich nur mit einem gesunden Tier, dass kein Ansteckungsrisiko für andere Personen oder Tiere darstellt, ungezieferfrei und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist, an den Stunden teilzunehmen. Der/Die Hundehalter/-in ist ebenfalls verpflichtet, die Trainer/innen über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines/ihres Hundes vor Aufnahme der ersten Stunde zu informieren.

 

3. Die Aufnahme eines Hundes in eine Gruppenstunde erfolgt nach Abstimmung mit DörpenDogs.

 

4. DörpenDogs übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen. DörpenDogs übernimmt weiterhin keine Haftung für Schäden jedweder Art, die durch die teilnehmenden Tiere verursacht werden. Alle Begleitpersonen sind durch die Teilnehmer/innen auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen. Jede Teilnahme oder Übung, jeder Besuch der teilnehmenden Personen und Tiere an den Unterrichts-, Spiel- und/oder Beratungsstunden erfolgen ausschließlich auf eigenes Risiko. Der/Die Hundehalter/-in übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Anweisung handelt.

 

5. DörpenDogs übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles. Die Ausbildung richtet sich nach den Bedürfnissen des/der Hundehalters/-in und den Möglichkeiten des Hundes. Die Teilnehmer/innen werden darauf hingewiesen, dass die gelehrten Ausbildungsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden Erfolg haben.

 

6. Eine Unterrichtsstunde dauert mindestens 45 Minuten. Verspätungen des Hundehalters/der Hundehalterin, gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.

 

7. Vereinbarte Termine für Einzelstunden und Hausbesuche müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Nicht rechtzeitig abgesagte Unterrichtsstunden werden voll angerechnet, dies gilt auch für Gruppenstunden. Bei allen Kursen mit vorgegebener Dauer werden versäumte Stunden und Fehlzeiten nicht erstattet. Ein Rücktritt vom gebuchten Kurs ist bis eine Woche vor Beginn des Kurses kostenfrei möglich. Danach ist keine Erstattung möglich. DörpenDogs behält sich vor, den jeweiligen Unterricht aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird der Unterricht zu einem anderen Termin nachgeholt.

 

8. DörpenDogs behält sich vor, den vom Halter/Hundeführer geforderten Einsatz spezieller Hilfsmitteln abzulehnen.

 

9. Der/Die Hundehalter/-in erklärt sich damit einverstanden, dass Foto- und Videoaufzeichnungen, von Hund und Halter, veröffentlicht werden können und seine, durch DörpenDogs, erhobenen Daten elektronisch gespeichert werden. Diese Daten werden nicht ohne Genehmigung an Dritte weitergegeben. Vom Hundehalter/-in erstellte Fotos dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung veröffentlicht werden.

 

10. Unterlagen, die ausgehändigt werden sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form, ohne schriftliche Genehmigung reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

 

11. Zahlungsweise: Bei Kursangeboten per Überweisung oder in bar vor der ersten Stunde. Bei offenen Angeboten, Hausbesuchen und Einzelunterricht in bar, spätestens am Ende der jeweiligen Stunde.

 

12. Ablehnungsrecht: DörpenDogs hat die Entscheidungsfreiheit Anfragen jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.

 

13. Die Unwirksamkeit einer Klausel des Vertrages berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

 

14. Mit der in Inanspruchnahme von Trainingsleistungen erklären Sie sich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einverstanden.

 

15. Gerichtsstand ist Ahrensburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum "Vertrag zur Unterbringung eines Hundes in der Hundebetreuung"

 

 

Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von DörpenDogs angebotenen Dienstleitungen und Leistungen.

Eine feste Buchung ist nur mit vorheriger persönlicher Anmeldung und Vertragsunterzeichnung möglich. Mit der Abgabe des Hundes bei DörpenDogs Hundebetreuung Massud Fersam, im folgenden DörpenDogs genannt, stimmen Sie den AGB zu.

 

1.) Voraussetzung für die Aufnahme des Hundes ist ein gültiger Impfausweis. Der/Die Hundehalter/in versichert bei Abgabe seines Hundes bei DörpenDogs, dass dieser über einen gültigen Impfschutz verfügt. Der Impfausweis ist vom Hundehalter/in vorzulegen bevor der Hund in die Betreuung kommt.

 

Besitzt der in der Hundetagesbetreuung befindliche Hund diese Impfungen nicht, ist DörpenDogs berechtigt, vom Betreuungsvertrag zurückzutreten. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen gehen zu Lasten des/der Hundehalters/in. DörpenDogs übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.

 

2.) Gesundheitszustand: Der/Die Besitzer/in des Hundes erklärt, dass sein Hund gesund, frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten ist. Falls ein Hund während des Betreuungsaufenthaltes erkrankt und eine Ansteckungsgefahr für andere Hunde darstellt, ist eine Quarantäneunterbringung erforderlich. DörpenDogs übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Kosten für eventuell notwendige Desinfektionsmaßnahmen, Mitbehandlungskosten anderer Hunde, Reinigung von Räumen und Materialien, trägt der Halter.

Der/Die Hundehalter/in erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch den Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalls/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. DörpenDogs ist berechtigt einen Tierarzt oder einen Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter/in übernommen.

 

3.) Haftung: Der/Die Hundehalter/in versichert, dass der in die Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei Abgabe zu hinterlegen.

Für Verlust und Schäden von Decken, Leinen, Halsbänder, Transportboxen, Spielzeug und ähnliches übernimmt DörpenDogs keine Haftung.

 

4.) Beratungsgespräch: Der/Die Hundehalter/in wird über die Tagesbetreuung in einem persönlichen Beratungsgespräch durch DörpenDogs eingehend informiert. Details, Zeiten, Konditionen, Kosten und ggf. entstehende Zusatzkosten werden in dem Beratungsgespräch festgelegt.

Der Besuch von DörpenDogs ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Jegliche Besonderheiten, wie z.B. Verpflegung, medizinische Versorgung etc. sind durch den Hundehalter/in vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der/Die Hundehalter/in trifft dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie z.B. Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Es ist keine Fütterung in der Tagesbetreuung vorgesehen, falls es gewünscht wird, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden.

Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie der Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten, sind DörpenDogs bei Vertragsabschluss mitzuteilen. DörpenDogs kann nicht auf spezielles Training des Hundes eingehen. Mit eventuell entstehenden Trainingsrückschritten durch den Aufenthalt in der Tagesbetreuung erklärt sich der/die Hundehalter/in einverstanden. Der/Die Hundehalter/in bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgemäß sind.

 

5.) Vertragsabschluss: Die Vertragspartner sind DörpenDogs und der Eigentümer/in/Halter/in des Hundes. Hat ein Dritter für den Hundehalter/in den Vertragsabschluss getätigt, haftet er zusammen mit diesem als Gesamtschuldner gegenüber DörpenDogs für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag, sofern DörpenDogs eine entsprechende Erklärung vorliegt.

 

Die Anmeldung und Vertragsunterzeichnung zur Hundebetreuung erfolgt nach elektronischer Anfrage über die Homepage und nach einem persönlichen Gespräch. Erst dadurch erfolgt ein Vertragsabschluss. Die gewünschten Leistungen sind vom Kunden bei Abgabe des Hundes im Voraus zu bezahlen. Erfolgt keine Zahlung per Überweisung oder bar, ist DörpenDogs berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.

Erfolgt die Zahlung durch den Kunden nicht vor Beginn der Betreuung, kommt ein Vertrag nicht zustande und die Reservierung verfällt. Kann die Betreuung nach Verzug nicht mehr zustande kommen, weil die gewünschten Tage nicht mehr verfügbar sind, ist DörpenDogs verpflichtet den gesamtem, bereits im Voraus gezahlten Betrag zurückzuzahlen.

Die zu betreuenden Hunde müssen vor einem Aufenthalt für einen Probetag in der Hundetagesbetreuung angemeldet werden. An dem Probetag entscheidet DörpenDogs, ob der Hund für die Tagesbetreuung geeignet ist. Für den Probetag erlaube ich mir 30,00 € zu berechnen. Bei Anschluss eines 6-Monats-Abo wird dieser Betrag gutgeschrieben.

 

6.) Bring- und Abholzeiten Tagesbetreuung: Zwischen 7:00 Uhr - 9:00 Uhr können die Hunde durch den Hundehalter/in gebracht und zwischen 15:30 Uhr und 17:30 Uhr durch den Hundehalter/in abgeholt werden. Dieses wird im Vertrag festgehalten. Bei einer Abholung nach 17:30 Uhr werden 10,00 Euro je angefangene halbe Stunde berechnet. Der/Die Hundehalter/in verpflichtet sich, den Hund nach Ablauf der Tagesbetreuung entgegen zu nehmen oder dafür Sorge zu tragen, dass eine von ihm beauftragte Person den Hund entgegen nimmt.

 

7.) Bezahlung: Der/Die Hundehalter/in verpflichtet sich den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis zu bezahlen. Der/Die Hundehalter/in hat die Möglichkeit ein Abo abzuschließen. Dieses Abo gilt für 6 Monate. Urlaubszeiten Der/Die Hundehalter/in und von DörpenDogs sind darin enthalten. Sollte eine Hündin läufig werden besteht die Möglichkeit eine individuelle Vereinbarung für diesen Zeitraum zu treffen.

 

Der vereinbarte Preis wird im Voraus bar oder per Überweisung auf das Konto

IBAN: DE67 2006 9177 0000 2711 52

BIC:  GENODEF1GRS

Institut: Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG

Kontoinhaber: DörpenDogs GbR entrichtet.

 

Der Zahlungseingang des vereinbarten Preises muss spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats erfolgen. Ab dem 4. Werktag gerät Der/Die Hundehalter/in in Zahlungsverzug und das Mahnverfahren wird eingeleitet.

Zusätzlich entstandene Leistungen, wie z.B. Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche, Unterbringung oder ähnliches sind bei Abholung des Hundes in bar zu entrichten oder nach Absprache zu überweisen. Bei nicht Nachkommen der Zahlungspflicht gerät Der/Die Hundehalter/in in Verzug und das Mahnverfahren wird eingeleitet.

 

8.) Kündigung: Die monatliche gebuchte Tagesbetreuung kann innerhalb des laufenden Monats nicht gekündigt werden. Kunden haben hier keinen Anspruch auf Verlängerung, wenn der Betreuungsplatz durch einen Neukunden mit 6-Monats-Abo besetzt werden kann. Das Vertragsverhältnis endet automatisch zum Ende des jeweiligen Monats. Das 6-Moants-Abo ist nicht vorzeitig kündbar, sei denn der Hund verstirbt. Bei verspäteter oder ausbleibender Kündigung verlängert sich das Abo stillschweigend um weitere 6 Monate.

 

9.) Läufigkeit: Läufige Hündinnen werden nicht betreut. Sollte Der/Die Hundehalter/in des zu betreuenden Hundes dieses verschweigen und es kommt zum Deckakt, trägt DörpenDogs hierfür keine Haftung. Sollte Der/Die Hundehalter/in nicht bemerkt haben, dass seine Hündin läufig ist und sie trotzdem bringen, wird DörpenDogs den Hundehalter/in sofort darüber in Kenntnis setzen. Der/Die Hundehalter/in muss die Hündin unverzüglich selbst oder durch eine Dritte Person abholen lassen. Ist eine kurzfristige Abholung nicht möglich, wird für diesen entstandenen Mehraufwand 30,00 EUR berechnet. Sollten durch die Läufigkeit der Hündin Beißereien entstehen und andere Hunde oder andere Tiere und andere Personen verletzt werden, haftet der Besitzer im vollem Umfang für die Versorgung und Nachbehandlung und die hieraus entstehenden Kosten. DörpenDogs übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.

 

10.) Freilauf: Während der vereinbarten Tagesbetreuung gewährleistet DörpenDogs dem in der Betreuung abgegebenen Hund ausreichend betreuten Freilauf auf dem eingezäunten Gelände von DörpenDogs. Der/Die Hundehalter/in erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe über die Sozialverträglichkeit im Betreuungsvertrag willigt Der/Die Hundehalter/in ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.

 

11.) Tragen eines Beißkorbes: Der/Die Hundehalter/in erteilt DörpenDogs die Erlaubnis, dem Hund bei Bedarf einen Beißkorb anzulegen. Bei Hunden die diesen dauerhaft benötigen verpflichtet sich Der/Die Hundehalter/in einen passenden Beißkorb immer bei Übergabe des Hundes in die Obhut von DörpenDogs auszuhändigen.

 

12.) Daten: Der/Die Hundehalter/in erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Hundebetreuung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. DörpenDogs behält sich vor, während der Betreuung Fotos und Videos aufzunehmen. Der/Die Hundehalter/in erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch DörpenDogs auf der Homepage und anderen Medien einverstanden.

 

13.) Ablehnungsrecht: DörpenDogs hat die Entscheidungsfreiheit Anfragen jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.

 

14.) Die Unwirksamkeit einer Klausel des Vertrages berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

 

15.) Gerichtsstand ist Ahrensburg